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Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein: Bündnis des Widerstands formiert sich

+++ Offener Brief an die Regierungskoalition: BUND und Mehr Demokratie Schleswig-Holstein wenden sich mit 22 Organisationen gegen Verschlechterung von Bürgerbegehren +++

Mehr Demokratie, der BUND und 22 weitere Verbände treten mit einem Offenen Brief an die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein heran und fordern sie nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbegehren abzusehen. Aus Sicht des Bündnisses werden die geplanten Änderungen in Zukunft Bürgerbegehren weitestgehend verhindern – ein wichtiges Element direkter Demokratie wäre damit gefährdet. Die Verbände hoffen auf einen konstruktiven Dialog mit den Gesetzgebern.

„Notwendig ist eine Beteiligungskultur, bei der Einwände nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden,“ sagt Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“ In der Vergangenheit hat die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger Verfahren oft beschleunigt, Planungssicherheit gegeben und Konflikte frühzeitig minimieren können. Besonders verheerend wären Einschränkungen für den Bereich Klimaschutz, da die eingereichten Bürgerbegehren speziell hier in den letzten Jahren stark anstiegen.

Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin des Vereins Mehr Demokratie sieht in Beteiligung und Mitbestimmung kein Problem für die Politik: „Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig-Holstein pro Jahr eingereicht. Das heißt, es kommt nur selten vor, dass die Bürger nicht mit der Gemeindepolitik zufrieden sind.“

Das Bündnis kritisiert drei Sachverhalte in der Planung: Grundsätzlich sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen zur Aufstellung von Bebauungsplänen untersagt werden (sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden). Des Weiteren sollen bei Korrekturbegehren die zu sammelnden Unterschriften innerhalb von drei und nicht mehr sechs Monaten zusammengetragen werden. Zuletzt soll eine Sperrfirst von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf. Im krassen Gegensatz dazu steht, dass die Gemeindevertretung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen darf.

Das Bündnis betont, die Devise müsse lauten, Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher zu gestalten statt die zivilgesellschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten einzuschränken. Der Demokratieverdrossenheit dürfe nicht noch mehr in die Karten gespielt werden.

Falls die von der Regierung geplanten Änderung so durchgesetzt werden, erwägt das breite Bündnis, eine Volksinitiative einzureichen. Selten bildete sich in so kurzer Zeit ein Bündnis des Widerstands als Reaktion auf ein Änderungsgesetz. Weitere Organisationen, Verbände, Parteien und Privatpersonen wollen sich dem Bündnis anschließen. Der Vorstoß der Landesregierung hat bereits bundesweit Aufmerksamkeit erregt.

Offener Brief von 06.12.22