Was sagen die Parteien zur Reform bei Volksbegehren und Volksentscheiden?
Der Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition enthält ein klares Bekenntnis zur Reform sowohl bei Volksbegehren als auch bei Bürgerbegehren. Entscheidend für funktionierende direktdemokratische Verfahren ist jedoch deren Ausgestaltung: Wie hoch sind diee Quoren? Über welche Themen dürfene die Bürger abstimmen? Welche Fristen gelten?
Hier eine Übersicht, wie sich die Parteien die Volksbegehren und Volksentscheide im Saarland vorstellen:
| Status Quo | Grüne | FDP | SPD | CDU | Mehr Demokratie |
| Volksinitiative | |||||
| - 10.000 Unterschriften | - 10.000 Unterschriften | - 10.000 Unterschriften | - 20.000 Unterschriften | - 5.000 Unterschriften | |
| - ausgearbeiteter begründeter Gesetzentwurf möglich | - ausgearbeiteter begründeter Gesetzentwurf möglich | - ausgearbeiteter begründeter Gesetzentwurf möglich | - ausgearbeiteter begründeter Gesetzentwurf möglich | - ausgearbeiteter begründeter Gesetzentwurf möglich | |
| - Befassung des Landtags innerhalb von vier Monaten | - Befassung des Landtags innerhalb von vier Monaten | - Befassung des Landtags innerhalb von vier Monaten | - Befassung des Landtags innerhalb von vier Monaten | ||
| - Recht auf Anhörung | - Recht auf Anhörung | - Recht auf Anhörung | - Recht auf Anhörung | ||
| Volksbegehren | |||||
| - auch sonstige Gegenstände der politischen Willensbildung möglich | |||||
| - einzuleiten von 5.000 Stimmberechtigten | - einzuleiten von 5.000 Stimmberechtigten | - einzuleiten von 5.000 Stimmberechtigten | - einzuleiten von 5.000 Stimmberechtigten | - einzuleiten von 5.000 Stimmberechtigten | - einzuleiten von 5.000 Stimmberechtigten |
| - Unterstützung von 20 % der Stimmberechtigten in zwei Wochen | - Unterstützung von 10% der Stimmberechtigten in zwei Monaten | - Unterstützung von 10% der Stimmberechtigten in 4 Monaten | - Unterstützung von 8% der Stimmberechtigten in 3 Monaten | - Unterstützung von 8% der Stimmberechtigten in 3 Monaten | - Unterstützung von 5% der Stimmberechtigten in 6 Monaten (8% bei Verfassungs- änderungen) |
| - nur Amtseintragung | - freie Sammlung und Amtseintragung | - freie Sammlung und Amtseintragung | - freie Sammlung und Amtseintragung | - nur Amtseintragung | - freie Sammlung und Amtseintragung |
| Volksentscheid | |||||
| - Zustimmung von mehr als 50% der Stimmberechtigten - Verfassungs- änderungen nicht möglich |
- Beteiligung von mehr als 25% der Stimmberechtigten - bei Verfassungs- änderungen: 2/3-Mehrheit und Zustimmungs-quorum von 50% |
- einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen - bei Verfassung- sänderungen: 2/3-Mehrheit und Zustimmungs quorum von 50% |
- Beteiligung von mehr als 25% der Stimmberechtigten - bei Verfassungs- änderungen: 2/3-Mehrheit und Zustimmungs quorum von 50% |
- Zustimmung von mehr als 25% der Stimmberechtigten - bei Verfassungs- änderungen: 2/3-Mehrheit und Zustimmungs quorum von 50% |
- einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (2/3-Mehrheit bei Verfassungs- änderungen) |
| Themenausschluss | |||||
| - nicht über finanzwirksame Gesetze, insbesondere Gesetze über Abgaben, Besoldung, Staatsleistungen und den Staatshaushalt | - nur zulässig, wenn die finanziellen Auswirkungen weniger als 0,5 Prozent des Staatshaushaltes betragen - Kostendeckungs- vorschlag |
- nicht über Abgaben, Besoldung und den Staatshaushalt | - nicht über Abgaben, Besoldung und den Staatshaushalt - nur zulässig, wenn die finanziellen Auswirkungen weniger als 0,5 Prozent des Staatshaushaltes betragen - Kostendeckungs- vorschlag |
- nicht über finanzwirksame Gesetze, insbesondere Gesetze über Abgaben, Besoldung, Staatsleistungen und den Staatshaushalt | - alle Themen, die das Parlament beschließen kann, können auch Gegenstand der Volksgesetzgebung sein |
| Besonderheiten | |||||
| - Informationsheft vorm Volksentscheid an jeden Haushalt - ein zustande gekommenes Volksbegehren entfaltet eine aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens |
- Informationsheft vorm Volksentscheid an jeden Haushalt - Ein zustande gekommenes Volksbegehren entfaltet eine aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens |
- Informationsheft vorm Volksentscheid an jeden Haushalt - Ein zustande gekommenes Volksbegehren entfaltet eine aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens - Obligatorisches Referendum bei Änderungen der Verfassung |


