Volksbegehren

Im Vergleich der Bundesländer hat das Saarland die schlechtesten Regelungen bei Volksbegehren und Volksentscheiden. Außerhalb des Saarlands stimmen die Menschen über die Schulpolitik, über Nichtraucherschutz oder Privatisierungsvorhaben ab. Im Saarland hat es bisher nur eine Volksabstimmung gegeben – nämlich 1955 zur Eingliederung in die Bundesrepublik. Noch nie haben die Saarländer selbst ein Thema zur Volksabstimmung bringen können. Die Hürden sind einfach zu hoch.

 

Volksbegehren und Volksentscheide reformieren

Unsere Vorschläge

Themen:

  • Finanzwirksame Volksbegehren und Verfassungsänderungen sind in Zukunft zulässig.

Volksinitiative:

  • 5.000 Unterschriften sind erforderlich zur Einleitung eines Volksbegehrens.
  • Schon nach der Volksinitiative befasst sich der Landtag mit dem Gegenstand.

Volksbegehren:

  • Neben der Eintragung auf den Ämtern wird auch die freie Unterschriftensammlung eingeführt.
  • Das Quorum der erforderlichen Unterschriften wird auf 5% gesenkt (bei Verfassungsänderungen 8 %).
  • Die Frist für die Sammlung der Unterschriften wird auf sechs Monate ausgeweitet.

Volksentscheid:

  • Es gilt kein Zustimmungsquorum. Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet!

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Volksantrag:

Der Volksantrag wird als eigenständiges Verfahren eingeführt. Mit der Einreichung von 5.000 Unterschriften muss sich der Landtag mit einem bestimmten Thema befassen.

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Positionspapier zur demokratischen Mitbestimmung im Saarland

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(pdf, 3 S., 59 KB)

Volksentscheidsranking 2016

Seit dem letzten Ranking von 2013 haben zehn Bundesländer Volks- und Bürgerbegehren erleichtert. Anders als im Saarland, dessen restriktive Regelungen sich negativ auf die Praxis auswirken.

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