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Rückschlag für die Transparenz nach FragDenStaat-Urteil

Fachverband fordert Transparenzgesetz. Anonyme Informationsgesuche seien wichtig für die Demokratie

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern (21.3.) in einem Verfahren über anonyme Auskunftersuche zwischen der Plattform fragdenstaat.de und dem Bundesinnenministerium (BMI) entschieden. Das Gericht erklärte anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. Antragsteller müssten es zudem hinnehmen, dass Behörden trotz einer elektronischen Anfrage auf dem Postweg kommunizierten.

"Unsere Verwaltungen müssen endlich auf Höhe der Zeit ankommen. Dazu gehört es, dass Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürgerinnen schnell, unbürokratisch und natürlich digital beantwortet werden. Das gilt natürlich insbesondere für ein Bundesministerium”, erklärt Marie Jünemann, Bundesvorständin des Vereins Mehr Demokratie. Sie befürchtet, das Urteil ermutige Verwaltungen auf digitale Anfragen nun überwiegend postalisch zu antworten.

Jünemann lobt das für alle Beteiligten niederschwellige Angebot fragdenstaat.de. Hier könnten die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Aufwand formgerechte Anfragen stellen, bisher auch anonym. Dies sei durch den Nachweis der Postadresse nun nicht mehr möglich. „Anonyme Informationsgesuche sind wichtig für die Demokratie. Gerade sensible Gruppen, wie beispielsweise investigative Journalistinnen und Journalisten werden sich zukünftig eine Anfrage gut überlegen. Die neue Praxis könnte damit die demokratische Kontrolle durch investigative Berichterstattung erschweren.“

Das sei fatal, denn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Politik schwinde immer mehr. Transparenz helfe, Vertrauen zurückzugewinnen. Mehr Demokratie fordert deshalb gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren ein Transparenzgesetz. Dieses würde wichtige staatliche Informationen ohne Antrag zugänglich machen, elektronisch und ohne Postweg.


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